Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Version

12. Juni 2024

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das am oder nach dem 12. Juni 2024 geschlossene Vertragsverhältnis zwischen der Clyde Mobility AG (nachfolgend Clyde), Alte Steinhauserstrasse 12, 6330 Cham, und dem Kunden (nachfolgend Kunde). Auf Vertragsverhältnisse, die vor dem 12. Juni 2024 abgeschlossen wurden, finden diese AGB keine Anwendung.

Es sind die AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung anwendbar. Clyde behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen bzw. die aktuell gültigen AGB sind für alle Kunden auf der Clyde-Webseite einsehbar. Clyde wird den Kunden auf bevorstehende Änderungen rechtzeitig hinweisen. Änderungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert vierzehn (14) Tagen seit der Änderungsmitteilung den geänderten AGB ausdrücklich widerspricht. Bei einer Ablehnung der geänderten AGB durch den Kunden behält sich Clyde das Recht vor, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Sofern und soweit Änderungen einzig die Ziffer 16 dieser AGB betreffen, steht denjenigen Kunden, die von der Änderung nicht betroffen sind (z.B. weil der «Clyde Energy Benefit» nicht Teil ihres Vertragsverhältnisses ist), kein Widerspruchsrecht zu (vgl. Ziffer 16.9).

Diese AGB verweisen an gewissen Stellen auf den Gebührenkatalog. Dieser bildet einen integrierenden Bestandteil des Vertrags zwischen Clyde und dem Kunden. Es gilt jeweils der Gebührenkatalog in der aktuellen Fassung, die unter https://clyde.ch/de/gebuehrenkatalog einsehbar ist. Clyde ist jederzeit berechtigt, den Gebührenkatalog nach eigenem Ermessen anzupassen, zu ergänzen oder neue Gebühren in den Gebührenkatalog aufzunehmen. Anpassungen, Änderungen oder Ergänzungen des Gebührenkatalogs werden auch ohne Mitteilung an den Kunden unmittelbar mit der Veröffentlichung auf der Clyde-Webseite wirksam. Anpassungen, Änderungen oder Ergänzungen des Gebührenkatalogs berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung oder Auflösung des Vertrags.

2.1 Zum Abschluss eines Vertrages ist berechtigt, wer das 20. Lebensjahr vollendet hat, einen in der Schweiz gültigen Führerausweis besitzt und über eine feste Wohnadresse (Wohnsitz) in der Schweiz verfügt oder seinen Firmensitz in der Schweiz registriert hat. Clyde schliesst keinen Vertrag mit einer Firma, die ihren Sitz ausserhalb der Schweiz hat, ab. Des Weiteren muss der häufigste Lenker des Fahrzeugs über eine feste Wohnadresse (Wohnsitz) in der Schweiz verfügen. Pool-Fahrzeuge dürfen auch von Personen gelenkt werden, die ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz haben. Ein Pool-Fahrzeug ist immer dann gegeben, wenn kein häufigster Lenker im Fahrzeugausweis eingetragen ist, sondern das Fahrzeug mit einer Standort-Adresse einer Firma mit Sitz in der Schweiz registriert wird.

2.2. Clyde behält sich das Recht vor, vor Abschluss eines Vertrages mit juristischen Personen die juristische Person zu kontaktieren, um die Vertretungsberechtigung des Firmenmitarbeitenden bestätigen zu lassen.

2.3. Der Kunde ist verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von Personen gelenkt wird, die im Zeitpunkt der Fahrzeugnutzung über einen in der Schweiz anerkannten und gültigen Führerausweis verfügen. Ist der Kunde eine natürliche Person, muss er während der gesamten Vertragsdauer über einen in der Schweiz anerkannten und gültigen Führerausweis verfügen.

2.4. Im Fall von Pool-Fahrzeugen muss der Kunde vor der Fahrzeugauslieferung zwingend eine Haftungsabtretung für die Führerausweiskontrolle der FahrzeuglenkerInnen unterschreiben. Darin bestätigt der Kunde, dass er für sämtliche Autoabo-Verträge bei Clyde, ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe, für die FahrzeuglenkerInnen haftet und insbesondere die Verantwortung dafür übernimmt, dass diese im Zeitpunkt der Fahrzeugnutzung im Besitz eines in der Schweiz anerkannten und gültigen Führerausweises der entsprechenden Fahrzeugkategorie sind. Der Kunde achtet zudem darauf, dass die FahrzeuglenkerInnen das verlangte Mindestalter von Clyde aufweisen und die AGB von Clyde einhalten. Damit es zu keiner Fahrzeuglieferverzögerung an den Kunden kommt, ist es wichtig, dass der Kunde die Haftungsabtretungserklärung umgehend an Clyde retourniert.

2.5. Der Kunde darf das Fahrzeug einem Dritten entweder kostenlos oder im Wege von Car Sharing überlassen sowie Firmenkunden ihren Mitarbeitenden, sofern diese ebenfalls die in diesen AGB genannten Voraussetzungen und Pflichten erfüllen. Eine Einzelfahrt kann von einem Dritten ausgeführt werden, solange dieser 18 Jahre alt ist und einen in der Schweiz oder Liechtenstein gültigen Führerausweis besitzt. Ein Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein ist dafür nicht notwendig. In allen Fällen haftet der Kunde wie für eigenes Verhalten. Auf Aufforderung von Clyde hat der Kunde die persönlichen Daten (u.a. Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse, Führerausweis) der weiteren Nutzer bekannt zu geben.

2.6. Nicht zulässig ist die Benutzung des Fahrzeugs zu Fahrschulzwecken, als Taxi, an Motorsportveranstaltungen, an Schleuderkursen (Ausnahme WAB-Kurs), zum Abschleppen oder Bewegen anderer Fahrzeuge sowie für Fahrten, die einer behördlichen Bewilligung bedürfen.

2.7. Die Fahrberechtigung erstreckt sich auf Fahrten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein sowie in Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, im Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland, Zypern.

2.8. Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz dürfen das Fahrzeug ausschliesslich in der Schweiz lenken.

2.9. Clyde garantiert nicht, und der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die Konfiguration des ausgelieferten Fahrzeugs genau derjenigen des gebuchten Fahrzeugs entspricht. Clyde behält sich vor, dem Kunden ein Fahrzeug auszuliefern, dessen tatsächliche Konfiguration in Bezug auf Farbe und Ausstattung vom gebuchten Fahrzeug leicht abweicht, und der Kunde anerkennt und ist damit einverstanden, dass die tatsächliche Konfiguration des ausgelieferten Fahrzeugs in Bezug auf Farbe und Ausstattung vom gebuchten Fahrzeug leicht abweichen kann. Der Kunde hat aufgrund solcher Abweichungen kein Recht zur Vertragsauflösung.

3.1. Vertragsdauer
Der Kunde und Clyde vereinbaren eine Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Tag der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden. Zur Auswahl für die Mindestlaufzeit stehen dem Kunden bei Buchung – in Abhängigkeit des Fahrzeugangebots – verschiedene Möglichkeiten gemäss Clyde-Webseite zur Verfügung.
Nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit verlängert sich das Abo automatisch um einen Monat bis zur ordnungsgemässen Kündigung.

Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von zehn (10) Tagen auf das Ende eines Abo-Monats (abhängig vom Datum der Übergabe des Fahrzeugs), erstmalig zum Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit, gekündigt werden. Während der Mindestlaufzeit kann der Vertrag nicht ordentlich gekündigt werden. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Vertragsauflösung bzw. -beendigung gemäss diesen AGB. Eine Rückgabe des Fahrzeugs vor Beendigung des Vertragsverhältnisses führt nicht zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung und somit auch nicht zu einer Befreiung von den Zahlungs- und weiteren Pflichten.

Clyde behält sich vor, sowohl fahrzeugabhängige Preise als auch fahrzeugunabhängige Preise anzupassen und kommuniziert dies dem Kunden schriftlich. Für die vertragliche Mindestlaufzeit oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin gelten jeweils die vereinbarten Konditionen. Hiervon ausgenommen sind die Gebühren gemäss Gebührenkatalog; diese können jederzeit gemäss Ziffer 1 angepasst werden.



3.2. Fahrzeugaustausch
Bei Erreichung eines Fahrzeugalters von 24 Monaten oder einer Gesamtlaufleistung von 40'000 km innerhalb des Vertragsverhältnisses behält Clyde sich das Recht vor, das Fahrzeug gegen ein gleichwertiges Fahrzeug auszutauschen. Dies erfolgt mit einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten.

Der Austausch ist für den Kunden kostenlos und erfolgt nach einer angemessenen Ankündigungsfrist zu einem zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt.

Ein Fahrzeugwechsel auf Wunsch des Kunden ist innerhalb der Mindestlaufzeit nicht möglich.

Wechselt der Kunde das Fahrzeug nach Ende der Mindestlaufzeit, so beginnt für das neue Fahrzeug eine neue Mindestlaufzeit. Eine Anrechnung der Vertragsdauer des vorherigen Fahrzeugs auf die neue Mindestlaufzeit für das neue Fahrzeug ist nicht möglich.

4.1. Abo-Gebühr und Zahlungsfristen
Der Vertrag zwischen Clyde und dem Kunden kommt durch die rechtzeitige Zahlung der ersten Abo-Rate und der Ablieferungspauschale zustande.

Die Abo-Gebühr und die Ablieferungspauschale für den ersten Abo-Monat sind innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Bestellbestätigung zu bezahlen. Für alle darauffolgenden Rechnungen gilt eine Zahlungsfrist von zehn (10) Arbeitstagen nach Rechnungsstellung, sofern nicht anders vereinbart.

Je nach Resultat der Bonitätsprüfung hält sich Clyde das Recht vor, in Absprache mit dem Kunden abweichende Zahlungsfristen zu vereinbaren.

Für den Zeitraum der Fünf (5)-Tages Frist zur Bezahlung der ersten Abo-Gebühr und der Ablieferungspauschale wird das Fahrzeug für den Kunden reserviert. Erhält Clyde keinen Zahlungseingang innerhalb dieser Frist, kann das Fahrzeug wieder freigegeben und die Bestellung storniert werden.

Clyde hat das Recht, innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Zustandekommen des Vertrags (d.h. nach Eingang der ersten Abo-Rate bei Clyde) vom Vertrag zurückzutreten, wenn das vom Kunden bestellte Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist. Im Falle eines solchen Rücktritts wird/werden dem Kunden die bereits bezahlte(n) Abo-Rate(n) und ggf. weitere erfolgte Zahlungen zurückerstattet; darüber hinaus hat der Kunde keinerlei Ansprüche gegen Clyde.

Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Kunden vor erfolgter Zahlung der ersten Monatsrate oder bezahlt der Kunde die Rate nicht in der vorgegebenen Frist, hat der Kunde eine Reservations- und Umtriebsgebühr gemäss Gebührenkatalog zu zahlen.

Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Kunden nach erfolgter Zahlung der ersten Monatsrate und vor Fahrzeugübernahme, hat der Kunde eine Stornierungsgebühr gemäss Gebührenkatalog zu zahlen.

In der monatlichen Abo-Gebühr sind inbegriffen:


1. Der Gebrauch des Fahrzeugs während der Vertragsdauer im Rahmen der im vereinbarten Leistungspaket gewählten monatlichen Freikilometer (siehe Ziffer 4.2)
2. Sommer- und Winterreifen inkl. deren Wechsel und Einlagerung dieser
3. Autobahnvignette(n) in der Schweiz für die Vertragsdauer
4. Sämtliche Zulassungsgebühren, Fahrzeugsteuern und -abgaben
5. Versicherungen gemäss Ziffer 11
6. Alle anfallenden Services, Verschleissarbeiten und Reparaturen, soweit diese nicht durch vertragswidrigen Gebrauch des Kunden verursacht wurden
7. Sofern dazugebucht, der «Clyde Energy Benefit» gemäss Ziffer 16

Alle übrigen mit dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs verbundenen Kosten trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für die Kosten für Kraftstoffverbrauch, Reinigungskosten während der Vertragsdauer oder im Hinblick auf die Rückgabe des Fahrzeugs, Mautgebühren für ausländische Strassen, etc.

4.2. **Kilometerpakete und Mehrkilometer **
Sofern die gewählten Freikilometer durch den Kunden überschritten werden, werden die Mehrkilometer am Ende der Laufzeit an den Kunden verrechnet. Dabei verrechnet Clyde für jeden gefahrenen Mehrkilometer den im Gebührenkatalog - abrufbar auf der Clyde-Webseite - aufgeführten Betrag. Massgeblich ist der Tachostand bei der Rückgabe des Fahrzeugs.

Potenzielle Minderkilometer werden in die Folgemonate der Laufzeit des Abonnements übertragen, jedoch findet keine Rückvergütung statt. Eine Übernahme der Minderkilometer auf ein neues Abo oder Fahrzeug ist nicht möglich.

4.3. **Zahlungsverzug **
Für alle Rechnungen während der Vertragsdauer gilt: Sofern fünf (5) Arbeitstage nach Ablauf der Zahlungsfrist keine Zahlung eingegangen ist, erhält der Kunde eine kostenlose Zahlungserinnerung mit einer weiteren Zahlungsfrist von zehn (10) Arbeitstagen.

Ist auch die vorstehende Zahlungsfrist abgelaufen, erhält der Kunde eine kostenpflichtige 1. Mahnung. Wird dieser Mahnung mit einer Zahlungsfrist von fünf (5) Arbeitstagen nicht nachgekommen, erhält der Kunde eine 2. Mahnung mit Androhung der Kündigung des Vertrags und einer weiteren Zahlungsfrist von fünf (5) Arbeitstagen. Wird auch dieser Forderung nicht nachgekommen, erhält der Kunde die Kündigung des Vertrags sowie die Aufforderung, das Fahrzeug zurückzugeben und offene sowie geschuldete Rechnungen zu begleichen. Clyde ist in diesem Fall zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt und behält sich diese ausdrücklich vor.

4.4. **Zusätzliche Gebühren **
Zu den zusätzlich geschuldeten Vergütungen für Umtriebs- und weiteren Kosten von Clyde gehören die im Gebührenkatalog - abrufbar auf der Clyde-Webseite - erwähnten Zusatzgebühren.

4.5. **Sonstiges **
Sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag geschuldeten Zahlungen verstehen sich in CHF und inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Erfährt der Satz für die Mehrwertsteuer eine Veränderung, werden die monatliche Abo-Gebühr und die weiteren in diesen AGB vorgesehenen Vergütungen entsprechend angepasst. Die gleiche Regelung gilt für sonstige für das Vertragsverhältnis relevante neu eingeführte oder erhobene öffentlich-rechtliche Abgaben.

Mit Vertragsabschluss bzw. Akzeptieren dieser AGB ermächtigt der Kunde Clyde, die vom Kunden angegebene Kreditkarte für alle Abo-Gebühren sowie alle weiteren Verbindlichkeiten des Kunden im Zusammenhang mit dem Abo-Vertrag (wie z.B. Reparaturkosten, Administrationsgebühren, nicht bezahlte Bussgelder, zusätzliche Gebühren/Vergütungen gemäss dieser AGB) zu belasten.

5.1. Das Fahrzeug bleibt während der gesamten Vertragsdauer Eigentum des bisherigen Eigentümers, sei dies Clyde oder der Leasinggeber, von welchem Clyde das Fahrzeug geleast hat. Dingliche Rechte oder ein Retentionsrecht des Kunden am Fahrzeug zur Sicherung von Ansprüchen gegen Clyde sind ausgeschlossen.

5.2. Halter des Fahrzeugs ist Clyde oder eine andere von Clyde bestimmte und mit Clyde verbundene Gesellschaft. Der Kunde wird als Lenker eingetragen. Ist der Kunde eine juristische Person, so wird ein Firmenmitarbeitender als häufigster Lenker oder bei Pool-Fahrzeugen eine Standort Adresse eingetragen.

5.3. Clyde ist berechtigt, das Fahrzeug in Abstimmung mit dem Kunden zu besichtigen und auf seinen Zustand zu überprüfen sowie das Verbot des Halterwechsels in den Fahrzeugausweis einzutragen.

5.4. Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Er darf es nicht verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken oder zur Sicherung übereignen.

6.1. Das Fahrzeug wird von Clyde vor der Übergabe vollgetankt bzw. zu mindestens 80% geladen. Bei Home Delivery gehen die Treibstoff-/Energiekosten für die Überführung vom Clyde Fahrzeuglager zum Kunden zu Lasten des Kunden. Das Fahrzeug wird vor der Auslieferung zum Kunden gereinigt. Während des Transports zum Kunden oder danach findet keine erneute Reinigung statt, sodass Verschmutzungen, die auf die Überlieferungsfahrt zurückzuführen sind, nicht ausgeschlossen werden können.

6.2. Das Fahrzeug wird an den Fahrer übergeben, welcher bei der Buchung angemeldet ist. Der Fahrer muss bei der Übergabe persönlich vor Ort sein und sich mit dem Führerausweis ausweisen.

6.3. Erscheint der Kunde ohne Vorankündigung nicht am vereinbarten Übergabezeitpunkt und -ort, behält sich Clyde das Recht vor, eine Umtriebsgebühr gemäss Gebührenkatalog in Rechnung zu stellen.

6.4. Bei schwerwiegenden Mängeln oder Abweichungen zwischen bestelltem und geliefertem Fahrzeug ist die Übernahme durch den Kunden zu verweigern. Bei der Übernahme wird ein von beiden Parteien zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll erstellt. Der Kunde hat das Fahrzeug bei der Übernahme zu prüfen und allfällige Mängel im Übergabeprotokoll zu vermerken.

6.5. Soweit der Kunde behauptet, ein Schaden oder Mangel habe bereits im Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs bestanden, trägt er dafür die Beweislast.

7.1. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Der Kunde hat alle sich aus dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Er hat alle Verkehrsregeln und Rechtsvorschriften im In- und Ausland zu beachten.

Bei Fahrten ins Ausland hat der Kunde alle notwendigen Dokumente und zusätzliches Sicherheitszubehör, wie z.B. Warnwesten, im Fahrzeug mitzuführen.

7.2. Einhaltung von Betriebs- und Servicevorschriften

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nach den Vorschriften der Betriebs- und Serviceanweisungen des Herstellers gewartet und behandelt wird. Das Fahrzeug ist stets in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu halten. Das Transportieren von entzündlichen, explosiven, giftigen oder anderweitig gefährlichen Stoffen ist verboten.

7.3. Kontrollschilder
Der Kunde darf mit dem Fahrzeug öffentliche Strassen nicht ohne die von Clyde angebrachten Kontrollschilder befahren. Der Wechsel von Kontrollschildern oder deren Anbringung an anderen Fahrzeugen ist unzulässig.

7.4. Kraftstoff
Der Kunde hat die für das Fahrzeug geltenden Bestimmungen über die zu verwendenden a) Kraftstoffe (z.B. Benzin, Diesel, Gas, Strom oder andere Stoffe), b) Schmierstoffe wie z.B. Motoröl oder c) Betriebsstoffe wie z.B. AdBlue zu beachten. Die durch das falsche Betanken oder der falschen Zugabe von Schmier- und/oder Betriebsstoffen entstandenen Schäden sind vom Kunden zu tragen.

7.5. Sauberkeit des Fahrzeugs, Rauchverbot
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass im Fahrzeug nicht geraucht wird und dass das Fahrzeug sauber gehalten wird. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine Kostenverrechnung gemäss Gebührenkatalog.

7.6. Ausbauten, Einbauten, Beschriftungen
Ausbauten, Einbauten und Beschriftungen des Fahrzeugs sind dem Kunden freigestellt, sofern dadurch dessen Wert nicht beeinträchtigt wird und diese aus ethischen Gründen (insbesondere bei Beschriftungen) vertretbar sind. Einbauten und Beschriftungen gehen nach Wahl von Clyde entweder ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung in das Eigentum von Clyde über oder sind vor der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Kunden auf seine Kosten zur Wiederherstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs entfernen zu lassen. Unterlässt der Kunde deren Entfernung bzw. die Wiederherstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs, ist Clyde berechtigt, den Originalzustand des Fahrzeugs auf Kosten des Kunden wiederherstellen zu lassen.

7.7. Diebstahlsicherung
Das Fahrzeug ist gegen Diebstahl angemessen zu sichern. Fenster und Türen müssen bei Verlassen des Fahrzeugs geschlossen und ordnungsgemäss verriegelt sein.

7.8. Geldstrafen, Bussen und Forderungen Dritter
Bussen, Geldstrafen, Umtriebsentschädigungen und andere Forderungen Dritter für vom Kunden (oder von einem anderen Lenker, dem der Kunde das Fahrzeug überlassen hat) begangene bzw. zu verantwortende Verkehrsregelverstösse und Rechtsverletzungen sowie damit zusammenhängende Kosten sind vom Kunden zu tragen. Er hat Clyde als Fahrzeughalterin von solchen Ansprüchen unverzüglich freizustellen.

7.9. Domizilwechsel
Der Kunde hat Clyde jeden geplanten Domizilwechsel rechtzeitig zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch bei einem Domizilwechsel innerhalb eines Kantons sowie innerhalb einer Gemeinde. Der Kunde hat sämtliche von Clyde verlangten Handlungen vorzunehmen, um die Eintragung der Adressänderung im Fahrzeugausweis zu veranlassen und ggf. den Wechsel der Kontrollschilder vorzunehmen. Beabsichtigt er, sein Domizil ins Ausland zu verlegen, sind sowohl Clyde als auch der Kunde berechtigt, den vorliegenden Vertrag per Datum der Sitzverlegung aufzulösen. In diesem Fall ist Clyde zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt und behält sich diese ausdrücklich vor.

7.10. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden
Soweit dies zur Abwicklung des Vertrages oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich oder nach Ansicht von Clyde dienlich ist, wird der Kunde Clyde alle erforderlichen Informationen zugänglich machen, z.B. über andere Nutzer des Fahrzeugs, insbesondere, wenn diese eine Verkehrsregel- oder anderweitige Rechtsverletzung begangen haben, über eine drohende Beschlagnahme des Fahrzeugs durch eine Behörde etc. Der Kunde ist verpflichtet, Clyde umgehend über jede Änderung in Bezug auf seine Fahrberechtigung (z.B. Entzug des Führerausweises oder Wegfall einer Fahrzeugkategorie) sowie über den Verlust des Fahrzeugausweises oder der Fahrzeugschilder zu informieren. Soweit dies zur Abwicklung des Vertrages oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist oder wenn eine Verletzung von Verkehrsregeln oder Rechtsvorschriften behauptet wird, ist Clyde zudem berechtigt, vom Kunden erhaltene und zugänglich gemachte Informationen und Personendaten (auch von weiteren Nutzern des Fahrzeugs) an Behörden und private Anspruchsteller weiterzuleiten.

Der Verlust von Schlüsseln oder sonstigem Zubehör zum Fahrzeug ist Clyde unverzüglich zu melden.

8.1. Der Kunde hat das Fahrzeug sorgfältig zu gebrauchen und die Niveaustände, beispielsweise für Öl, Wasser sowie den Reifendruck regelmässig zu überprüfen. Es darf nur in einem sicheren und den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Zustand gefahren werden.

8.2. Der Kunde bringt das Fahrzeug in den Service, sobald das Fahrzeug einen Service anzeigt.

8.3. Service- und Verschleissarbeiten am Fahrzeug sind ausschliesslich bei den autorisierten Servicepartnern der Herstellermarken durchzuführen. Die entsprechenden Kosten trägt Clyde. Rechnungen anderer Anbieter werden von Clyde nicht bezahlt, es sei denn im Fall von Pannen im Ausland. Die Vornahme oder Veranlassung von Reparaturen oder technische Veränderungen in Eigenregie des Kunden sind untersagt.

8.4. Im Falle von den nachstehend aufgeführten Werkstattarbeiten am Fahrzeug, welche länger als 2 Stunden dauern, bietet Clyde dem Kunden für den Zeitraum der Werkstattarbeiten ein Ersatzfahrzeug an, damit der Kunde durch die Werkstattarbeit keinen Fahrzeugausfall erfährt: Garantiearbeiten, Service und Inspektion sowie bei unverschuldetem Reparaturbedarf. Bei Werkstattarbeiten unter 2 Stunden sowie bei einem Reifenwechsel besteht kein Anspruch auf Ersatzmobilität.

9.1. Clyde stellt bei Übergabe des Fahrzeugs die richtige Bereifung sicher und entscheidet nach eigenem Ermessen über die Grösse, das Fabrikat, die Marke und das Material der jeweiligen Bereifung.

9.2. Clyde informiert den Kunden rechtzeitig über einen saisonal erforderlichen Wechsel von Winter- bzw. Sommerreifen. Den genauen Zeitpunkt des Reifenwechsels stimmt der Kunde direkt mit den von Clyde autorisierten Reifenpartnern ab. Die demontierten Reifen müssen beim Reifenpartner eingelagert werden. Die von Clyde autorisierten Reifenpartner können zu jeder Zeit auf https://clyde.ch/de/partnergaragen eingesehen werden.

9.3. Der saisonal erforderliche Wechsel und die Einlagerung von Winter- bzw. Sommerreifen ist für den Kunden kostenfrei. Für den Zeitraum des Wechsels besteht kein Anspruch auf Ersatzmobilität.

10.1. Im Pannenfall hat der Kunde den für das Fahrzeug (Fahrzeugmarke) zuständige Pannendienst zu verständigen. Die aktuellen Kontaktinformationen des zuständigen Pannendienstes sind auf der Clyde-Webseite zu finden (https://clyde.ch/de/panne).

10.2. Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl, Verlust, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden sowie der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte muss der Kunde unverzüglich die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

10.3. Bei Schäden jeder Art hat der Kunde Clyde unverzüglich, aber spätestens innerhalb von zwei (2) Werktagen mittels des Schadens- und Unfallmeldungsformulars von Clyde zu benachrichtigen ([email protected]). Der Kunde hat dabei das Schadens- und Unfallmeldungsformular von Clyde - abrufbar auf der Clyde-Website - vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Für verspätete Schadensmeldungen oder durch den Kunden zu vertretene Verzögerungen bei der Schadensabwicklung behält sich Clyde das Recht vor, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Zudem behält sich Clyde das Recht vor, finanzielle Einbussen bzw. Schäden, die durch eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung oder fehlende Mitwirkungspflicht direkt oder indirekt verursacht werden, gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

10.4. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Kunde hat die Weisungen von Clyde und/oder der Versicherung bezüglich der Behebung von Schäden zu befolgen.

10.5. Schäden am Fahrzeug (inkl. Bagatellschäden wie z.B. kleinere, auspolierbare Lackschäden oder Ersatz kleiner geschraubter oder gesteckter Bauteile), die nicht von der Kaskoversicherung gedeckt sind oder unter den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung fallen, sowie den vollen Selbstbehalt bei Kollisionsschäden, trägt der Kunde.

10.6. Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls hat Clyde das Recht, den Vertrag fristlos aufzulösen.

10.7. Bei Reifenpannen/-schäden sowie bei Felgenschäden, muss der Kunde alle im Zusammenhang mit dem Schadensereignis anfallenden Kosten (bei Felgenschäden nur bis zur Höhe des gewählten Selbstbehaltes der Vollkasko-Versicherung) selbst tragen. Anfallende Kosten können beispielhaft beinhalten: Ersatz des beschädigten Reifens, allenfalls ein weiterer Reifenersatz (im Fall von unterschiedlichen Reifenmarken/Reifenprofilen auf einer Achse), Felgenreparatur/-ersatz, allgemeine Reparaturkosten, evtl. Achsgeometrie-Messung etc.

11.1. Das Fahrzeug verfügt für die Vertragsdauer über:

1. Eine Motorfahrzeughaftpflichtversicherung
2. Eine Vollkaskoversicherung im Falle der Kollision
3. Eine Teilkaskoversicherung
4. Einen Grobfahrlässigkeitsschutz (Verzicht auf das gesetzliche Rückgriffsrecht bzw. Kürzungsrecht)

Die Versicherungskosten sind im Preis inbegriffen. Der Selbstbehalt des Kunden beträgt mit Ausnahme der Vollkaskoversicherung (Kollision) CHF 0. Der Kunde kann seine Haftung im Zuge der Vollkaskoversicherung auf einen Selbstbehalt beschränken. Der Selbstbehalt wird pro Schadenfall verrechnet. Die Höhe des Selbstbehaltes ist während der Online Buchung zu wählen und wird gemäss der im Buchungsprozess angezeigten Tarife berechnet. Eine Anpassung des Selbstbehaltes während der Vertragsdauer ist nicht bzw. nur bei einem Wechsel auf ein anderes Fahrzeug möglich.

Für Pool-Fahrzeuge gelten folgende Selbstbehalte:

1. Motorfahrzeughaftpflichtversicherung: CHF 1'000
2. Vollkaskoversicherung im Falle einer Kollision: CHF 1'500
3. Teilkasko: CHF 0

Kein Versicherungsschutz besteht,

1. wenn der Lenker das versicherte Ereignis in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand, unter Drogeneinfluss oder Medikamentenmissbrauch verursacht hat;
2. wenn der Diebstahl auf eine grobfahrlässige Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist (namentlich Nichtabschliessen des Fahrzeugs, Steckenlassen des Zündschlüssels, Nichtaktivieren einer vorhandenen Diebstahlwarnanlage oder Wegfahrsperre und dergleichen);
3. wenn das versicherte Ereignis auf einen Geschwindigkeitsexzess zurückzuführen ist.

Schutz gegen Parkschäden sowie eine erweiterte Glasdeckung bestehen nur und sind nur von der Abo-Gebühr abgedeckt, wenn der Kunde im Zuge der Buchung das entsprechende Versicherungspaket („Versicherung Plus“) ausgewählt hat. In diesem Fall beinhaltet der Versicherungsschutz folgende Leistungen:

Parkschaden durch Dritte:
Erweitert den Versicherungsschutz auf Schäden, die durch Unbekannte am parkierten Fahrzeug verursacht werden. Pro Kalenderjahr sind zwei (2) Fälle versichert. Der Selbstbehalt für entsprechende Schäden liegt bei CHF 0 und die Versicherungssumme ist unbegrenzt.

Erweiterte Glasdeckung:
In der Teilkasko ist standardmässig der Glasbruch der Front-, Heck- und Seitenscheiben sowie des Glasdaches mitversichert. Die erweiterte Deckung versichert zusätzlich alle Fahrzeugteile aus Glas, Plexiglas oder ähnlichen, harten Materialien (bspw. Scheinwerfer, Zusatzscheinwerfer, Nebelscheinwerfer, Blinkergläser, Rückstrahler, Rückfahrlampen, Rückspiegel und Nummernschildbeleuchtung). Der Selbstbehalt für entsprechende Schäden liegt bei CHF 0.

Die erweiterten Schutzoptionen müssen mit der Buchung des Abos festgelegt werden und sind während der Abo-Laufzeit nicht änderbar.

11.2. Zusätzlich zum Vertrag gelten die betreffenden Allgemeinen Bedingungen gemäss untenstehender Auflistung der Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG in ihrer jeweils gültigen Fassung, deren Bestimmungen den vorliegenden Regelungen im Konfliktfall vorgehen. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen der unten aufgeführten, jeweiligen Allgemeinen Bedingungen sowie der Zusatzbedingungen einzuhalten, wie wenn er selbst Versicherungsnehmer wäre.

Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeugversicherung (Ausgabe 09.2021)
Allgemeine Bedingungen B1 Assistance (Ausgabe 01.2017)
Allgemeine Bedingungen E Grobfahrlässigkeit (Ausgabe 01.2014)
Allgemeine Bedingungen C Haftpflichtversicherung (Ausgabe 01.2012)
Allgemeine Bedingungen G Kaskoversicherung (Ausgabe 01.2012) Zusatzbedingungen erweiterte Glasdeckung (Ausgabe 01.2016)
Zusatzbedingungen – Schäden an eigenen Fahrzeugen (Ausgabe 01.2012)

Der verantwortungsvolle und rechtskonforme Umgang mit Daten ist Clyde wichtig. Clyde erhebt, speichert und bearbeitet Daten, die für die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, die Erbringung, Steuerung und Weiterentwicklung der Dienstleistung, die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur, die Abwicklung des Vertrages, die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie die Rechnungsstellung benötigt werden.

In Ergänzung zu den ebenfalls als Vertragsbestandteil bildenden Datenschutzbestimmungen erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass Clyde laufend elektronisch über Telemetriedaten des Fahrzeugs und das Fahrverhalten informiert wird. Dies betrifft insbesondere die folgenden Daten / Kategorien von Daten:

1. Allgemeine Fahrzeugdaten (Kilometerstand, Tankfüllstand, Batteriestatus,
Fahrzeugmodell, -masse und -gewicht, etc.)
2. Fahrzeugfehlermeldungen (Motorfehler, DTC-Codes, etc.)
3. Fahrzeugdaten (GPS-Position des Fahrzeugs, Fahrverhalten des Kunden bzw. der
das Fahrzeug lenkenden Person wie Geschwindigkeitsabweichungen, scharfe Kurven, abrupte Beschleunigung und Bremsung, etc.)
4. Daten zu Fahrten (Informationen über zurückgelegte Fahrten wie Start- und
Endpunkt, Fahrtenlänge, gefahrene Zeit, etc.)
5. Informationen zur Telemetrie-Hardware von autoSense AG (IMEI, Seriennummer,
Hardware-Version, Signalstärke, etc.) oder anderen Drittanbietern von
Fahrzeugtelemetrielösungen

Zu diesem Zweck wird durch Clyde ein Hardware-Adapter im Fahrzeug angebracht, der es erlaubt, die entsprechenden Daten auszulesen. Dieser Adapter darf nicht entfernt werden, und es dürfen keine Änderungen an der Telemetriemessung vorgenommen werden, die das Auslesen von Daten beeinträchtigen.

Der Kunde anerkennt und ist einverstanden, dass Clyde jederzeit Vorkehren und Massnahmen treffen kann (z.B. zur Sicherstellung der Netzstabilität), die das Ladeverhalten von elektrisch und teilelektrisch betriebenen Fahrzeugen (BEV, HEV, PHEV, FCEV etc.) beeinflussen können.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für die vorgenannten Zwecke oder damit zusammenhängend eine Erhebung, Speicherung und Bearbeitung personenbezogener Daten und weiterer Daten über den Kunden und das mit der Dienstleistung verbundene Fahrzeug durch Clyde und beigezogene Dritte erforderlich ist, und erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.

13.1. Für Schäden, die dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehen, haftet Clyde nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

13.2. Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs zufolge Service oder Reparatur berechtigt den Kunden nicht zur Reduktion der Abo-Gebühr oder zu anderen Entschädigungen.

14.1. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

14.2. Als wichtiger Grund gilt jede Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung.

14.3. Als wesentliche Vertragsverletzungen durch den Kunden gelten insbesondere:



-
Kunde ist mit der Zahlung eines fälligen Betrags in Verzug und leistet auch nach der 2. Mahnung (vgl. Ziffer 4.3) keine vollständige Zahlung der offenen Beträge

-
Anmeldung des Privatkonkurses oder die Stellung eines Insolvenzantrages
Grobe Verkehrsregelverletzungen und Fahren in nicht fahrtüchtigem Zustand

-
Entzug des Fahrausweises

-
Nicht vertragsgemässe Nutzung des Fahrzeugs

-
Entfernung des Adapters zur Aufzeichnung von Telemetriedaten

-
Verletzung der besonderen Kundenpflichten

-
Fehlende Kooperation in Schadensfällen

-
Verletzung von gesetzlichen Vorschriften, die für Clyde ein Reputationsrisiko zur Folge haben könnten

-
Verwendung des Fahrzeugs von wem auch immer für eine Straftat oder bei Bestehen eines entsprechenden dringenden Tatverdachts

-
Kunde verliert seine Handlungsfähigkeit, ist in dieser eingeschränkt oder verstirbt

-
Bei Totalschaden des Fahrzeugs aus welchen Gründen auch immer

-
Kosten für Reparatur-, Wartungs- oder andere Arbeiten am Fahrzeug sind nach eigener Einschätzung von Clyde für Clyde übermässig

-
Bei Falschangaben durch den Kunden bei Abschluss des Vertrags betreffend seiner persönlichen oder finanziellen Verhältnisse oder bei Verschweigen von Tatsachen, bei deren Kenntnis Clyde den Vertrag nicht abgeschlossen hätte

-
Bei Verlust (z.B. Entzug) des gültigen Führerausweises für mind. zwei Monate

15.1. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses (unabhängig des Grundes hierfür) ist das Fahrzeug vom Kunden vollgetankt, bzw. zu mindestens 80% geladen, in unbeschädigtem, gereinigtem, verkehrssicherem, dem Alter und der Fahrleistung des Fahrzeugs entsprechendem Zustand mit allen Schlüsseln und zugehörigen Komponenten und Dokumenten zurückzugeben. Für die Rückgabe des Fahrzeugs vereinbaren Clyde und der Kunde Datum und Zeit. Der Kunde muss das Fahrzeug beim AMAG Fahrzeuglogistikzentrum in Lupfig (Mobilog AG) oder an einem anderen von Clyde bezeichneten Ort zurückgeben. Alternativ kann eine Heimabholung (gegen Zusatzgebühr) gebucht werden.

15.2. Erscheint der Kunde ohne Vorankündigung nicht am vereinbarten Rückgabezeitpunkt und -ort, behält sich Clyde das Recht vor, eine Umtriebsgebühr gemäss Gebührenkatalog in Rechnung zu stellen.

15.3. Im Falle der optionalen Heimabholung wird bei Rückgabe im Beisein des Kunden oder seines Vertreters über den Zustand des Fahrzeugs ein Rücknahmeprotokoll erstellt, das die Rücknahme des Fahrzeugs inklusive zugehöriger Komponenten und Dokumente sowie offenkundig feststellbare Schäden festhält. Bei der Überprüfung der Schäden bei Rückgabe werden nur offensichtliche Schäden dokumentiert. Unterlässt es der Kunde, persönlich bei der Rückgabe anwesend zu sein, gilt das Rücknahmeprotokoll auch ohne Unterschrift des Kunden als genehmigt. Im Falle der Rückgabe beim AMAG Fahrzeuglogistikzentrum in Lupfig (Mobilog AG) entfallen die Aufnahme des Fahrzeugzustands bzw. Schadensprüfung und das Rücknahmeprotokoll.

Unabhängig davon, ob bei der Rückgabe des Fahrzeugs eine Prüfung des Zustands bzw. Schadensprüfung durchgeführt und/oder ein Rückgabeprotokoll erstellt wird, wird in jedem Fall nach der Rückgabe des Fahrzeugs eine ausführliche Prüfung des Zustands des Fahrzeugs durch einen Experten durchgeführt und vom Experten ein Report erstellt. Dieser Report kann auch Schäden enthalten, die bei der Rückgabe nicht entdeckt wurden und/oder auf dem Rückgabeprotokoll nicht vermerkt sind. In jedem Fall anerkennt der Kunde ausdrücklich diesen Report des Experten als massgeblich und der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden und anerkennt, dass er für sämtliche Schäden am Fahrzeug, die im Report des Experten aufgeführt sind, einzustehen hat.

15.4. Der Kunde haftet für alle fehlenden Fahrzeuggegenstände, wie Schlüssel etc., sowie für die erforderlichen Reparatur- und Instandstellungsarbeiten und weiteren Kosten, die auf vertragswidrigen Gebrauch des Fahrzeugs durch den Kunden oder Personen, für die er gemäss diesem Vertrag verantwortlich ist, zurückzuführen sind.

15.5. Übliche Gebrauchsspuren gemäss Schadenskatalog gelten nicht als vom Kunden verursachte Schäden. Was als übliche Gebrauchsspuren gilt, ist dem Schadenskatalog zu entnehmen.

15.6. Bringt der Kunde das Fahrzeug nicht am vereinbarten Datum rechtzeitig am vereinbarten Ort zurück, ist Clyde nach einmaliger fruchtloser Mahnung berechtigt, dieses auf Kosten des Kunden bei ihm abholen zu lassen, ohne dass es dazu eines richterlichen Befehls oder einer Hinterlegung bedarf. Clyde und beauftragte Drittpersonen sind zwecks Rücknahme des Fahrzeugs berechtigt, das dem Kunden gehörende Grundstück oder das Gebäude, in welchem sich das Fahrzeug befindet, zu betreten.

16.1. Der Kunde kann – gegen die Bezahlung einer zusätzlichen Entschädigung, die als Teil der monatlichen Abo-Gebühr (Ziffer 4.1) vereinbart wird – den optionalen «Clyde Energy Benefit» dazubuchen. Die Bestimmungen dieser Ziffer 16 gelten für diejenigen Kunden, deren Vertrag die Nutzung des «Clyde Energy Benefits» beinhaltet.

16.2. Partner Clyde Energy Benefit
Die Nutzung des «Clyde Energy Benefit» muss in Bezug auf öffentliches Laden im Partner-Netzwerk zwingend über die von Clyde und dem jeweiligen Servicepartner von Clyde für Ladelösungen (für die Zwecke dieser Ziffer 16 der „Servicepartner“) zur Verfügung gestellte Applikation für mobile Endgeräte oder durch die von Clyde und dem Servicepartner zur Verfügung gestellte Ladekarte erfolgen.

Clyde behält sich das Recht vor, den Servicepartner jederzeit zu wechseln, solange dies den Leistungsumfang des «Clyde Energy Benefits» gegenüber dem Kunden nicht erheblich beeinträchtigt. Über einen Wechsel des Servicepartners wird der Kunde vorgängig per E-Mail informiert. Der neue Servicepartner gilt als akzeptiert, soweit der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalender widerspricht. Bei einem Widerspruch behält sich Clyde das Recht vor, den «Clyde Energy Benefit» fristlos zu beenden.

16.3. Übermittlung personenbezogener Daten
Für die Inanspruchnahme des «Clyde Energy Benefits» ist es notwendig, dass Clyde nach dem Abschluss eines zur Inanspruchnahme des «Clyde Energy Benefits» berechtigten Abo-Vertrages die notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden an den jeweiligen Servicepartner übermittelt, damit der Servicepartner ein Konto für den Kunden (für die Zwecke dieser Ziffer 16 das „Servicepartner-Konto“) anlegen kann. Zur Übermittlung seiner personenbezogenen Daten an den Servicepartner willigt der Kunde durch Bestellung des «Clyde Energy Benefits» ausdrücklich ein.

Möchte ein Kunde nicht, dass seine personenbezogenen Daten an den Servicepartner übermittelt werden, hat der Kunde den Clyde-Kundenservice vor oder unmittelbar nach der Buchung (innerhalb von 24h) des Clyde-Abos schriftlich darüber zu informieren. In Folge des Widerspruchs wird der Kunde von der Inanspruchnahme des «Clyde Energy Benefits» ausgeschlossen. Diesfalls erfolgt eine entsprechende Anpassung der monatlichen Abo-Gebühr. Eine spätere Anpassung der Entscheidung des Kunden kann nicht pauschal gewährleistet werden und ist in Absprache mit dem Clyde-Kundenservice zu prüfen.

Im Übrigen gilt die Clyde-Datenschutzrichtlinie.

16.4. Aktivierung Servicepartner-Konto
Nach Erstellung des Servicepartner-Kontos durch den Servicepartner erhält der Kunde eine E-Mail an die im Clyde-Buchungsprozess angegebene E-Mail-Adresse mit der Aufforderung zur Aktivierung seines Servicepartner-Kontos durch Vergabe eines persönlichen Passworts.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des «Clyde Energy Benefits» ist, dass der Kunde die vom Servicepartner und Clyde zur Verfügung gestellten Login-Daten durch Vergabe eines persönlichen Passworts aktiviert und den Nutzungsbedingungen des Servicepartners zustimmt.

Der Kunde willigt hiermit ein, dass der Servicepartner im Zusammenhang mit der Leistungserbringung und des «Clyde Energy Benefits» Daten an Clyde im Zusammenhang mit dem Ladeverhalten und den Ladevorgängen des Kunden weiterleiten darf, die durch seine Nutzung der Software des Servicepartners generiert werden, und dass Clyde diese Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze erheben, speichern, verarbeiten, nutzen und an Dritte weitergeben darf, solange dies zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, zur Pflege, Entwicklung und Erhaltung des «Clyde Energy Benefits» geschieht. Clyde ergreift die dem Stand der Technik entsprechenden Massnahmen zur Geheimhaltung von personenbezogenen Daten und zum Schutz der Daten gegen unbefugte Zugriffe.

Des Weiteren erhält der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aktivierung des Servicepartner-Kontos eine mit seinem Servicepartner-Konto verknüpfte Ladekarte an die im Clyde-Buchungsprozess angegebene Adresse.

Der Funktionsumfang der Leistungen des Servicepartners ergibt sich aus den jeweiligen Nutzungsbedingungen des Servicepartners.

Anpassungen am Leistungsangebot des Servicepartners, z.B. verfügbare Ladestationen, sind jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.

16.5. Verwendung des «Clyde Energy Benefits»
Der Kunde ist zur Verwendung des «Clyde Energy Benefits» während der gültigen Abo-Laufzeit berechtigt. Eine Verwendung vor oder nach der gültigen Abo-Laufzeit ist nicht gestattet.

Der Zugang zum «Clyde Energy Benefit» wird mit Ablauf der Abo-Laufzeit automatisch deaktiviert. Dazu erfolgt eine Deaktivierung des Nutzerprofils durch den Servicepartner. Die dazugehörige Ladekarte wird ebenfalls nach Ende des Abos gesperrt.

Die Abrechnung eines öffentlichen Ladevorgangs über den «Clyde Energy Benefit» setzt voraus, dass der Ladevorgang entweder über das von Clyde in Kooperation mit dem Servicepartner zur Verfügung gestellte Nutzerprofil in der App des Servicepartners oder über die dazugehörige Ladekarte gestartet wird.

Der «Clyde Energy Benefit» bezieht sich in Bezug auf das öffentliche Laden ausschliesslich auf alle öffentlich verfügbaren, d.h. der Allgemeinheit zugänglichen Ladestationen des Servicepartners. Privat dem Ladenetz hinzugefügte Ladepunkte werden nicht vom Leistungsangebot des «Clyde Energy Benefits» abgedeckt, auch wenn diese durch individuelle Regelungen zwischen dem Servicepartner und dem Kunden über die App des Servicepartners oder die damit verknüpfte Ladekarte zugänglich gemacht werden. Der Kunde darf auf Basis dieser Nutzungsbedingungen keine Ladevorgänge im eigenen Namen vornehmen. Wenn der Kunde im eigenen Namen und auf eigene Rechnung lädt, wird Clyde keine Beträge erstatten, die der Kunde für das Laden im eigenen Namen bezahlt hat (ausgenommen hiervon sind Kosten für privat geladenen Strom gemäss Ziffer 16.6).

Es obliegt dem Kunden, sich vor Start eines Ladevorgangs zu vergewissern, dass die Buchung eines Ladevorgangs über die App des Servicepartners bzw. die dazugehörige Ladekarte für die entsprechende Ladestation möglich ist, und der Kunde das für die Inanspruchnahme des «Clyde Energy Benefits» vorgesehene Konto verwendet. Clyde bietet keine Gewähr, dass bestimmte Ladestationen vom «Clyde Energy Benefit» abgedeckt sind.

Der Kunde darf den «Clyde Energy Benefit» ausschliesslich für das im Clyde-Abo abonnierte Fahrzeug verwenden. Eine Nutzung zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken sowie eine Verwendung für andere private oder geschäftliche Fahrzeuge ist untersagt.

Es ist nicht gestattet, externe Akkus oder sonstige elektrische Geräte bzw. Fortbewegungsmittel über den «Clyde Energy Benefit» zu laden.

Der «Clyde Energy Benefit» basiert auf dem Bezug von Ladeleistungen in einem üblichen Ladeumfang. Clyde versteht unter üblichem Ladeumfang ein Bezug von Ladeleistungen in kWh pro Monat gemäss folgender Berechnung (für die Zwecke dieser Ziffer 16 der „übliche Ladeumfang“): gebuchtes monatliches Kilometerpaket / 100 * durchschnittlicher Verbrauch an kWh pro 100km gemäss Hersteller. Eine Nutzung des Tarifs für einen unüblichen Ladeumfang ist nicht gestattet. Ein unüblicher Ladeumfang liegt dann vor, wenn die monatlich geladene Energiemenge wiederholt (d.h. in zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Monaten) über dem üblichen Ladeumfang liegt.

Der Kunde ist verpflichtet, bei den Ladevorgängen die Parkdauer an Ladestationen nicht zu überschreiten, die sich aus den Nutzungsbedingungen des Ladestationsbetreibers sowie den vor Ort geltenden Strassenverkehrsvorschriften ergibt. Zudem ist der Kunde verpflichtet, die Parkfläche nach Abschluss eines Ladevorgangs unverzüglich freizugeben. Eventuell aufkommende Abschlepp- oder Bergungskosten sowie anfallende Parkkosten und Bussen für das Überschreiten der Parkzeit müssen vom Kunden selbst getragen werden.

In jedem Fall darf ein ununterbrochener Anschluss an einer öffentlichen AC-Ladestation die Dauer von sechs (6) Stunden und ein ununterbrochener Anschluss an einer öffentlichen DC-Ladestation die Dauer von zwei (2) Stunden nicht überschreiten.

Der Kunde haftet gegenüber Clyde für alle Kosten und Schäden, die durch eine Zuwiderhandlung des Kunden gegen die vorliegenden Regelungen entstehen. Weitergehende Ansprüche seitens Clyde bleiben unberührt.

Bei unrechtmässigem oder wiederholtem Verstoss gegen diese Regelungen behält sich Clyde das Recht vor, die entstandenen Kosten zuzüglich einer Strafpauschale in Höhe von CHF 500.- dem Kunden zu verrechnen.

16.6. Gutschrift für für privat geladenen Strom ausserhalb des vom «Clyde Energy Benefit» abgedeckten Partner-Netzwerks und Nicht-Ausschöpfung des üblichen Ladeumfangs (Benefitprogramm)
Kunden, die ihr im Clyde-Abo abonniertes Fahrzeug ausserhalb des vom «Clyde Energy Benefit» abgedeckten Partner-Netzwerks laden, oder den üblichen Ladeumfang gemäss Ziffer 16.5 dieser AGB, etwa durch sparsame Fahrweise oder Nicht-Ausnutzung des gebuchten Kilometerpakets, unterschreiten, erhalten von Clyde eine nachträgliche Gutschrift in Form eines Vouchers gemäss dieser Ziffer 16.6.

Da Clyde den Strombezug eines Kunden ausserhalb des vom «Clyde Energy Benefit» abgedeckten Partner-Netzwerks nicht genau kennt, wird der ausserhalb des vom «Clyde Energy Benefit» abgedeckten Partner-Netzwerks bezogene Strom bzw. der unter dem üblichen Ladeumfang liegende Strombezug gemäss nachfolgender Formel berechnet, und der so berechnete Wert als Grundlage für eine Gutschrift herangezogen:

(gebuchtes monatliches Kilometerpaket / 100 * durchschnittlicher Verbrauch an kWh pro 100km gemäss Hersteller) - über das vom «Clyde Energy Benefit» abgedeckte Partner-Netzwerk im betreffenden Monat geladener Strom in kWh = ausserhalb des vom «Clyde Energy Benefit» abgedeckte Partner-Netzwerk im betreffenden Monat geladener Strom bzw. der unter dem üblichen Ladeumfang liegende Strombezug in kWh (für die Zwecke dieser Ziffer 16 die „Benefit-kWh“).

Übersteigt die in einem Monat öffentlich geladene Strommenge, die über das vom «Clyde Energy Benefit» abgedeckte Partner-Netzwerk geladen wurde, den auf Basis des abonnierten Fahrzeugs und Kilometerpakets kalkulierten üblichen Ladeumfang, (d.h. bei Vorliegen einer negativen Zahl an Benefit-kWh) findet keine Gutschrift an den Kunden statt.

Die Berechnung der Gutschrift erfolgt auf Basis eines Kalendermonats. Beginnt oder endet ein Abo während eines Kalendermonats, oder wechselt ein Kunde das für die Berechnung zugrundeliegende Kilometerpaket während des Kalendermonats, erfolgt die Berechnung nach dem pro-rata-Prinzip. Als Basis für die pro-rata-Berechnung wird die konkrete Anzahl an Tagen des betreffenden Kalendermonats herangezogen.

Die Berechnung der Gutschrift erfolgt nachträglich und kann bis zu 15 Kalendertage nach Abschluss eines Kalendermonats dauern. Jeder positiven Benefit-kWh wird ein von Clyde bestimmter CHF-Wert zugewiesen.

Der gesamte CHF-Wert der gesamten positiven Benefit-kWh eines Monats (für die Zwecke dieser Ziffer 16 der „Voucherbetrag“) wird nach mathematischen Rechenregeln gerundet, wobei nur ganze Zahlen ohne Nachkommastellen berücksichtigt werden. Der für eine Gutschrift berechtigte Voucherbetrag entspricht in Folge der mathematischen Rundung mindestens CHF 1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Vergütung in irgendeiner Form, die über den gemäss dieser Ziffer 16.6 berechneten Voucherbetrag hinausgeht.

Besitzt ein Kunde mehrere Abos, die zur Teilnahme am Benefitprogramm gemäss dieser Ziffer Ziffer 16.6 berechtigt sind, werden die positiven Benefit-kWh aller berechtigen Abos des Kunden kumuliert. Der sich aus den kumulierten positiven Benefit-kWh ergebende Gesamt-Voucherbetrag wird proportional auf alle berechtigten Abos des Kunden im Verhältnis des üblichen Ladeumfangs jedes seines berechtigten Abos zu dem kumulierten üblichen Ladeumfang aller seiner berechtigten Abos verteilt.

Der Voucherbetrag wird dem Kunden in Form von virtuellen Gutschein-Codes (für die Zwecke dieser Ziffer 16 der „Voucher“) in MyClyde zur Verfügung gestellt. Pro Kalendermonat und Abo wird maximal ein Voucher ausgestellt. Ein Voucher ist nach Erstellung sechs Monate lang gültig. Das Ablaufdatum jedes Vouchers kann jederzeit in MyClyde eingesehen werden. Clyde behält sich das Recht vor, fälschlich ausgestellte Voucher auch nach der Erstellung und Information an den Kunden zu korrigieren bzw. zu stornieren, sofern diese noch nicht durch den Kunden eingelöst wurden.

Der Kunde wird über den Eingang eines neuen Vouchers in MyClyde per E-Mail informiert. Sollte der Kunde für einen Kalendermonat aufgrund des Fahr- oder Ladeverhaltens keinen Voucher erhalten, erfolgt keine Information.
Über MyClyde hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, noch nicht eingelöste Voucher in Anrechnung an die nächstmögliche Abo-Monatsrechnung einzulösen. Eine Einlösung eines Vouchers während der Abo-Laufzeit ist immer nur für das Abo möglich, für welches der Voucher ausgestellt wurde. Die Weitergabe des Vouchers sowie die Zugänglichmachung des Vouchers gegenüber Dritten sind untersagt. Eine Anrechnung auf weitere Rechnungstypen, wie beispielsweise Rechnungen für Verkehrsverstösse, Mehrkilometer oder Schäden, ist ausgeschlossen. Eine gleichzeitige Anrechnung mehrerer Voucher auf die gleiche Abo-Monatsrechnung ist möglich, solange der Gesamtbetrag der einzulösenden Voucher die Rechnungssumme nicht übersteigt. Sollte ein Voucher die Rechnungssumme ganz oder teilweise übersteigen, findet keine teilweise Anrechnung des Voucher auf die Abo-Monatsrechnung statt. Stattdessen wird der Voucher zur Anrechnung für die nächstmögliche darauffolgende Abo-Monatsrechnung vorgemerkt. Im Falle einer gleichzeitigen Einlösung von mehreren Vouchern mit unterschiedlichem Ablaufdatum wird der Voucher mit dem jeweils nächsteintretenden Ablaufdatum zuerst angerechnet. Der Status eines Vouchers ist jederzeit online in MyClyde einsehbar.

Wird ein Voucher nicht vor dem oder am Ablaufdatum eingelöst, verfällt dieser. Es findet keine automatische Anrechnung der Voucher statt. Eine Auszahlung von Vouchern oder des Voucherbetrags in bar oder einer anderen Form sowie eine Anrechnung auf bereits ausgestellte Rechnungen ist generell ausgeschlossen.

Verfügt der Kunde am letzten Tag des Abos über ausgestellte und nicht eingelöste Voucher, verfallen sämtliche dieser Voucher, und über den Gesamtbetrag der so verfallenen Voucher wird ein neuer Voucher Code ausgestellt (für die Zwecke dieser Ziffer 16 der „Voucher Code“). Der Voucher Code wird dem Kunden via E-Mail und über MyClyde zur Verfügung gestellt. Die Gültigkeit des Voucher Codes beträgt sechs Monate ab Zeitpunkt der Ausstellung. Der Voucher Code kann in der online Buchungsstrecke auf clyde.ch im dafür vorgesehenen Feld ausschliesslich für die Buchung eines neuen Clyde-Abos für ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug (BEV) eingelöst werden. Im Falle eines Fahrzeugtauschs erhält der Kunde die Möglichkeit, ausgestellte und nicht eingelöste Voucher über den Clyde Kundenservice auf die neue Buchung eines Elektroauto-Abos anzurechnen. Hierzu hat der Kunde den Clyde Kundenservice im Zuge des Fahrzeugtauschs vor der finalen Bestätigung des Tauschs zu informieren. Eine nachträgliche Gutschrift der Voucher ist ausgeschlossen. Sofern die Bonitätsprüfung des Buchenden negativ ausfällt, wird die Buchung storniert. Der Voucher Code behält im vorgegebenen Zeitraum weiterhin seine Gültigkeit. Die Weitergabe des Voucher Codes an dritte Personen ist gestattet. Der Verkauf von Voucher Codes sowie das Teilen von Voucher Codes auf Coupon-Websites oder anderen öffentlichen Foren ist generell nicht gestattet. Eine Auszahlung von Voucher Codes in bar oder einer anderen Form sowie eine Anrechnung auf bereits getätigte Bestellungen oder laufende Abos ist ausgeschlossen. Unterschreitet die Abo-Monatsrate zum Zeitpunkt der Buchung den Wert des Voucher Codes, verfällt der Restbetrag des Voucher Codes.

Sofern ein Abo während eines Kalendermonats endet, wird der anteilige Voucherbetrag für den letzten angebrochenen Kalendermonat erst nach Ende des Kalendermonats, in dem das Abo geendet hat, berechnet. Ergibt sich ein Voucherbetrag (d.h. liegt eine positive Zahl an Benefit-kWh vor), wird dieser separat in Form eines Voucher Codes vergütet.

16.7. Verlust der Zugangsdaten oder Sperre des Zugangs
Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust der Ladekarte oder der online Login-Daten ist der Kunde verpflichtet, den Clyde-Kundenservice umgehend zu kontaktieren und die Sperrung des Zugangs zu veranlassen. Kommt der Kunde dieser Informationspflicht nicht rechtzeitig nach, haftet Clyde nicht für dadurch entstehende Kosten.

Bei einem erheblichen und/oder wiederholten Verstoss gegen diese 16 oder die Ladebedingungen des Servicepartners behält sich Clyde das Recht vor, den Zugang des Kunden zum «Clyde Energy Benefit» vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Weitergehende Ansprüche seitens Clyde bleiben unberührt.

Im Falle der vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung hat der Kunde keinen Anspruch auf die Verwendung des «Clyde Energy Benefits» und damit auch keinen Anspruch auf Übernahme der Ladekosten durch Clyde.

Zudem behält sich Clyde bei nicht vertragskonformer Nutzung des «Clyde Energy Benefits» das Recht zur fristlosen Beendigung des Abo-Vertrages und/oder des «Clyde Energy Benefits» vor. Als nicht vertragskonforme Nutzung gelten zusätzlich zu den in diesen AGB genannten Fällen ein im Sinne von Ziffer 16.5 dieser AGB unüblicher Ladeumfang.

16.8. Haftungs- und Gewährleistungsausschluss
Clyde übernimmt keine Gewähr für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Ladekarte sowie der App des Servicepartners bzw. den darin angebotenen Leistungen.

Für Schäden, die dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des «Clyde Energy Benefits» entstehen, haftet Clyde nur bei eigenem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten. Im Übrigen ist die Haftung von Clyde im gesetzlich höchstzulässigen Umfang ausgeschlossen; insbesondere haftet Clyde, soweit gesetzlich zulässig, nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, indirekte, mittelbare, Reflex-, Dritt- und andere Folgeschäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, verpasste Chancen, Betriebsunterbrüche oder nichtrealisierte Einsparungen sowie jegliche Handlungen oder Unterlassungen von Hilfspersonen.

16.9. Änderungen dieser Ziffer 16
Zur laufenden Verbesserung des «Clyde Energy Benefits» und der stetigen Weiterentwicklung von Funktionen und Sicherheit sowie aus anderen Gründen kann Clyde diese Ziffer 16 jederzeit ändern. Über eine Änderung dieser Ziffer 16 wird der Kunde vorgängig durch eine E-Mail informiert. Die jeweiligen Änderungen bzw. die neue Ziffer 16 gelten als akzeptiert, soweit der Kunde des «Clyde Energy Benefits» diese nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ablehnt. Bei einer Ablehnung behält sich Clyde das Recht vor, den «Clyde Energy Benefit» fristlos zu beenden.

16.10. Einstellung des «Clyde Energy Benefits»
Der «Clyde Energy Benefit» ist ein Pilotprojekt. Clyde behält sich daher das Recht vor, den «Clyde Energy Benefit» ganz oder teilweise jederzeit fristlos einzustellen und folglich das Clyde-Abo jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen. Ungeachtet übriger Bestimmungen dieser Ziffer 16 hat Clyde das Recht, das Benefitprogramm gemäss Ziffer 16.6 jederzeit ganz oder teilweise einzustellen oder nach eigenem Ermessen zu ändern; wird das Benefitprogramm eingestellt, verfallen sämtliche noch nicht eingelösten Voucher und Voucher Codes sowie Voucherbeträge ersatzlos.

17.1. Vorbehaltlich von Änderungen dieser AGB gemäss Ziffer 1 oder Änderungen von Ziffer 16 gemäss Ziffer 16.9 bedürfen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie rechtsgeschäftliche Willenserklärungen, wie Kündigungen oder Mängelrügen zu ihrer Gültigkeit der Textform, d.h. sie haben schriftlich, per Brief oder E-Mail zu erfolgen.

17.2. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertrag und den Beilagen gehen die Bestimmungen des Vertrages vor.

17.3. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

17.4. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von Clyde an Dritte übertragen. Clyde kann den Vertrag ohne Zustimmung des Kunden auf Dritte übertragen.

17.5. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich darin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

17.6. Wo in diesem oder in einem anderen zum Vertrag gehörenden Dokument aus Gründen der sprachlichen Einfachheit nur die männliche Form verwendet wird, gilt die weibliche Form stets als mit eingeschlossen.

18.1. Dieser Vertrag, einschliesslich seiner Beilagen, unterliegt materiellem Schweizer Recht.

18.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Cham, Zug. Clyde Mobility AG behält sich zudem das Recht vor, gerichtliche Schritte am Sitz des Kunden einzuleiten. Von der Gerichtsstandsklausel ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Zivilprozessrecht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.