
Ich hatte
einen
Autounfall.
Was muss ich bei einem Unfall tun?
Unfallprotokoll
ausfüllen.
Handelt es sich um einem Unfall mit Drittbeteiligung? Dann solltest Du unbedingt die Schaden- & Unfallmeldung ausfüllen. Verständige, wenn nötig, die Polizei. Zudem solltest Du Bilder an der Unfallstelle machen, um den Unfall zu dokumentieren.
Pannendienst
verständigen.
Dein Auto ist nach dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig? Dann melde Dich bitte bei unserem 24h-Pannendienst über die unten stehende Nummer. Du hast das Recht auf einen kostenlosen Ersatzwagen, den der Pannendienst für Dich organisiert. Sollte Dein Fahrzeug noch fahrbereit sein, bitten wir Dich, den Unfall gemäss Punkt 3 zu melden und auf weitere Infos von uns zu warten.
Unfall melden.
Bitte melde Deinen Unfall unbedingt bei Clyde via [email protected]. Nachdem wir alle Infos von Dir erhalten haben, kümmern wir uns und kommen schnellstmöglich wieder auf Dich zu.
24h-
Pannen-
dienst
Kontaktiere Deinen
24h-Pannendienst:
Audi, Seat, Škoda und VW:
+41 848 024 365
Porsche:
+41 800 724 911
Tesla:
+41 618 553 021
Polestar:
+41 800 564 519
BMW & Mini:
+41 84 485 7575
Mercedes:
+41 22 567 53 34
Noch
Fragen?
Wir haben Antworten.
Das Paket beinhaltet folgende Leistungen:
Parkschaden: Erweitert den Versicherungsschutz auf Schäden, die durch Unbekannte am parkierten Fahrzeug verursacht werden. Pro Kalenderjahr sind zwei (2) Fälle versichert. Der Selbstbehalt für entsprechende Schäden liegt bei CHF 0 und die Versicherungssumme ist unbegrenzt.
Erweiterte Glasdeckung: In der Teilkasko ist standardmässig der Glasbruch der Front-, Heck- und Seitenscheiben sowie des Glasdaches mitversichert. Die erweiterte Deckung versichert zusätzlich alle Fahrzeugteile aus Glas, Plexiglas oder ähnlichen, harten Materialien (bspw. Scheinwerfer, Zusatzscheinwerfer, Nebelscheinwerfer, Blinkergläser, Rückstrahler, Rückfahrlampen, Rückspiegel und Nummernschild beleuchtung). Der Selbstbehalt für entsprechende Schäden liegt bei CHF 0.
Sicher sicher, super sicher: Neben der Haftpflichtversicherung besteht eine Teil- und Vollkaskoversicherung.
Die Teilkasko deckt grundsätzlich jene Schäden an Deinem Auto, für die Du selbst nichts kannst (nicht vorsätzlich verursacht). Dazu gehören etwa Beschädigungen infolge von Feuer, Elementarereignissen, Tierkollisionen, Vandalismus, Diebstahl sowie einfacher Glasbruch. Der Selbstbehalt der Teilkasko für Privatpersonen und Poolautos beträgt CHF 0.
Bei Privatkunden beträgt der Selbstbehalt für die Vollkaskoversicherung (Kollision) im Standardpaket CHF 1’500 und kann auf Wunsch gegen Aufpreis im Buchungsprozess auf CHF 1’000 oder CHF 500 reduziert werden. Der Selbstbehalt deckt dabei Schäden am eigenen Auto ab, die durch klassische Kollisionsereignisse (z.B. Auffahrunfall, Kollision mit einem Pfeiler, etc.) entstehen. Der Selbstbehalt wird immer pro Schadensfall berechnet.
Werden bei einer Kollision Schäden an einem anderen Auto, einer Person oder einem Gegenstand verursacht, werden diese von der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Für Privatkunden beträgt der Selbstbehalt der Haftpflichtversicherung CHF 0.
Bei Poolautos beträgt der Selbstbehalt immer CHF 1’000 für die Haftpflichtversicherung und CHF 1’500 für die Vollkaskoversicherung (Kollision). Eine Reduktion des Selbstbehalts ist in diesem Fall nicht möglich.
Gegen einen monatlichen Aufpreis kannst Du die Option Versicherung Plus wählen, die Dich bei Glas- und Parkschäden absichert.
Wenn Dein Fahrzeug fahrtüchtig ist, kannst Du einen Termin in einer Werkstatt vereinbaren und für die Dauer der Reparatur – sollte diese länger als zwei Stunden dauern – einen Ersatzwagen in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür übernimmt Clyde oder die Versicherung.
Sollte Dein Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein, wird Dir der Pannendienst ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen.
Den Schaden an Deinem Auto kannst Du in einer Clyde Partnergarage reparieren lassen. Bitte gehe sicher, dass die Garage Deine Fahrzeugmarke betreut. Falls Du keine passende Garage findest, kannst Du Dich gerne bei uns melden.
Bei Schäden mit Drittbeteiligung empfehlen wir Dir unbedingt, die Polizei zu rufen – insbesondere dann, wenn die Beteiligten sich nicht über die Schuldfrage einig sind. Die Polizei kannst Du jedoch grundsätzlich bei Unfällen aller Art hinzurufen. Diese dokumentieren den Unfall und nehmen ihn auf.
Die Versicherung versteht unter einem Parkschaden, wenn ein Schaden an Deinem parkierten Auto von unbekannten Dritten verursacht wurde.
Schäden an den Felgen müssen behoben werden. Je nach Instandsetzungskosten greift die Vollkasko-Versicherung und Dein vertraglich vereinbarter Selbstbehalt wird fällig.
Bei Reifenpannen/ -schäden sowie bei Felgenschäden musst Du alle im Zusammenhang mit dem Schadensereignis anfallenden Kosten selbst tragen – bei Felgenschäden nur bis zur Höhe des gewählten Selbstbehaltes der Vollkasko-Versicherung.
Ist Dein Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig? Dann kontaktiere den Pannendienst, der Deine Fahrzeugmarke betreut. Die von Clyde angegebenen Pannendienste agieren auch im Ausland.
Ist Dein Fahrzeug noch fahrtüchtig, melde den Schaden bitte bei Clyde.